Schwerbehindertenausweis
Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt:
G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aG außergewöhnlich gehbehindert
H hilflos
BI blind
GI gehörlos
B ständige Begleitung notwendig
RF Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung
möglich
Der Ausweis wird erstmals in der Regel längstens für fünf Jahre ausgestellt. Er kann, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, zweimal verlängert werden.
In den Fällen, in denen keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten ist, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
Parkausweis für Behinderte
Dieser Ausweis berechtigt zur Inanspruchnahme der geltenden Parkerleichterungen in dem Mitgliedstaat, in dem sich der Parkberechtigte aufhält.
Antragsstellung
Zuständig ist die Wohngemeinde und dort das Versorgungsamt.
Das Versorgungsamt berät über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und ist bei der Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für die Anträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung. Auskünfte über Vergünstigungen, die mit der Ausstellung des Ausweises verbunden sind, werden dort ebenfalls erteilt.
Link zum Land Niedersachsen.
Suchen Sie hier nach ihrem zuständigen Versorgungsamt.
Anträge zum Schwerbehindertenausweis






