Finanzierungshilfen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges
Gesetzliche Hilfen
Grundlage für eine Unterstützung beim Kauf und der Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges für körperlich behinderte Kraftfahrer ist die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KFz-HV). Durch diese Vorschrift werden die Bestimmungen für die unterschiedlichen Träger einheitlich geregelt.
• Gesetzliche Unfallversicherung
zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
vorliegt
• Agentur für Arbeit
zuständig für behinderte Arbeitnehmer, die weniger als
15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben
• Gesetzliche Rentenversicherung
zuständig für behinderte Arbeitnehmer, die mindestens
15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben
• Kriegsopferfürsorge
zuständig für Kriegsopfer und Wehrdienstgeschädigte
• Träger der Sozialhilfe
zuständig für behinderte Menschen, die in der Ausbildung
sind oder einer Berufstätigkeit nachgehen, wenn keiner der
vorgenannten Kostenträger zuständig ist
Behinderten Menschen, die sich mit dem Gedanken befassen, ein Fahrzeug zu erwerben, wird dringend empfohlen, sich zur Vermeidung von Nachteilen, rechtzeitig, d. h. vor Abschluss von Kaufverträgen, umfassend zu informieren. Informationen erhält man bei den gemeinsamen Servicestellen. Die Adressen erhält man über die örtlichen Agenturen für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung.
Mit der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung werden folgende Leistungen geregelt:
• Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
• behindertengerechte Zusatzausrüstung
• Erlangen bzw. Erhalt der Fahrerlaubnis
Die Hilfen werden als Zuschüsse, in besonderen Fällen auch als Darlehen gegeben.
Voraussetzung für eine Kfz-Hilfe ist, dass die Person, infolge ihrer Behinderung, nicht nur vorübergehend auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um ihre Arbeitsstelle oder den Ort einer sonstigen Maßnahme der beruflichen Bildung zu erreichen.
Ferner muss der Behinderte selbst ein Kraftfahrzeug führen können, oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kfz für ihn führt.
Das anzuschaffende Kraftfahrzeug muss nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergeben und, soweit erforderlich, eine behindertengerechte Zusatzausrüstung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ermöglicht. Bei einem Gebrauchtwagen muss der Verkehrswert noch mindestens 50% des seinerzeitigen Neuwagenpreises ausmachen.
Im Regelfall wird die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges einkommensabhängig bis zu einem Betrag von 9.500,- € gefördert.
Für behinderungsbedingte Zusatzausrüstung eines Kraftfahrzeuges, deren Einbau, sowie die technische Überprüfung werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.
Zur Erlangung bzw. Erhalt der Fahrerlaubnis werden einkommensabhängig Zuschüsse gewährt.
Kraftfahrzeughilfe für nicht berufstätige Behinderte (Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen) kann in besonderen Fällen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Behinderten über die Sozialhilfe gewährt werden.
Welcher Leistungsträger im Einzelfall zuständig ist, erfährt man über die amtlichen "Auskunfts- und Beratungsstellen für Rehabilitation" und die Dienststellen des "VdK". (Siehe auch Rubrik Beratung)

In Einzelfällen kann die Übernahme der Kosten auch durch die Krankenversicherung erfolgen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalles werden die Kosten i.d.R. von der gegnerischen
Versicherung getragen.

Hilfen beim Kauf eines neuen Volkswagen
Die Voraussetzungen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Nachlasses ist das Vorhandensein eines Behindertenausweises mit einem Behinderungsgrad ab 50% und einem Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert“) oder "H" (hilflos), "GI" (gehörlos), "Bl" (blind) und "B" (ständige Begleitung). Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.
Bei geistig oder körperlich behinderten Kindern, ohne Schwerbehindertenausweis, ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Behinderung in Verbindung mit der Bestätigung einer der Frühförderstellen erforderlich. Der Kaufvertrag lautet auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Bei älteren geistig oder körperlich Behinderten ist der Schwerbehindertenausweis mit den oben genannten Kriterien oder eine Bestätigung über den Besuch einer Einrichtung/Maßnahme der Behindertenhilfe nach §§ 39, 40 Bundessozialhilfegesetz erforderlich. Der Kaufvertrag muss bei nicht geschäftsfähigen Personen auf betreuende Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister lauten.
Die Mindesthaltedauer beträgt 6 Monate.
Der Behinderte kann nicht mehr als 2 Fahrzeuge pro Kalenderjahr mit Nachlass beziehen.
Die Zulassung des Fahrzeuges muss in Deutschland grundsätzlich auf den Behinderten persönlich erfolgen.
Reimporte (auch als Querbezug), Gebrauchtwagen, Geschäftsfahrzeuge der VW AG sowie Jahreswagen, die über Belegschaftsvereine vermittelt werden, sind ausgeschlossen.

Das Fahrzeug und seine Ausstattungen
Lassen Sie sich von Holzberg mit den aktuellen Prospekten, Verkaufs- und Bestellunterlagen versorgen. Vielleicht bevorzugen Sie aber auch die eigenständige Information über die folgenden Downloads.

Hilfen beim Kauf eines neuen Audi

Bereitgestellt von unserem Kooperationspartner, dem
Audi-Zentrum Braunschweig.

Menschen mit körperlichen Einschränkungen finden bei Audi wertvolle Assistenz. Zusätzliche Fahr- und Bedienungshilfen ergänzen die Serienausstattung der Fahrzeuge, zum Beispiel Lenkraddrehknopf, Handbediengeräte für Gas und Bremse oder Sitzschienenverlängerung. Holzberg informiert Sie gern über alle Möglichkeiten.
Einbauten ab Werk
Fahrhilfen können Sie im Rahmen der Neufahrzeugbestellung direkt bei Holzberg mitbestellen. Diese werden von Audi bis zu einem Gesamtpreis von 1.785,- € kostenlos ab Werk eingebaut. Dieses Angebot ist bis zum 31.12.2007 begrenzt.

Geprüfte Einbauten
Alle Fahrhilfen werden in der Technischen Entwicklung bei Audi geprüft und beim TÜV in den Fahrzeugbrief eingetragen.
Sondernachlass
Holzberg gewährt behinderten Kunden unter bestimmten Voraussetzungen (siehe VW) einen Preisnachlass von 15 % auf Audi-Neufahrzeuge.
Erstellt mit freundlicher Unterstützung der Veigel GmbH + Co KG






