Versicherung
1.) Die Umbauten und die Höhe der Umbaukosten sind bei den
Versicherungen anzugeben, um diese im Falle eines Unfalls erstattet
zu bekommen. Die zu leistende Versicherungsprämie ist abhängig
von der Umbaukostenhöhe.
2.) Einen Rabatt für Schwerbehinderte gibt es seit einigen Jahren
nicht mehr.In der ersten Zeit nach dem Wegfall wurden von einzelnen
Versicherungen enorme Aufschläge für die Versicherung
des Umbaus verlangt.
3.) Seit 2002 gibt es feste Prozentsätze, berechnet auf den Umbaupreis
je Kalenderjahr. Bei der Allianz z. B. werden Umbauten bis 5.000,- €
kostenlos mitversichert. Über 5.000,- € werden bei der Teilkasko 2%
und bei der Vollkasko 7% berechnet.
4.) Den Fahrzeugtyp "Behindertenfahrzeug" gibt es nicht mehr!
5.) Eine Umtypisierung eines PKW der Minivan-, Van- oder Bus-Klasse
in einen LKW ist möglich und bringt eine kostengünstigere
Versicherungsprämie mit sich. Die Umtypisierung ist jedoch
nur bei Fahrzeugen, die als reine Zweisitzer gekauft werden, möglich.
Das heißt, nur wenn keine Bestuhlung auf der "Ladefläche"
vorhanden ist und keine weiteren Personen außer dem
Beifahrer´transportiert werden.
Fragen Sie wegen einer Umtypisierung Ihren Ansprechpartner bei Holzberg oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
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